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   VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11.MZ   

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https://dejure.org/2011,25463
VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11.MZ (https://dejure.org/2011,25463)
VG Mainz, Entscheidung vom 30.03.2011 - 3 L 65/11.MZ (https://dejure.org/2011,25463)
VG Mainz, Entscheidung vom 30. März 2011 - 3 L 65/11.MZ (https://dejure.org/2011,25463)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrieb einer Großbäckerei ist bei Unterbrechung des Backvorgangs nach etwa 70 % der Fertigstellung mit dem Rücksichtnahmegebot vereinbar; Vereinbarkeit des Betriebs einer Großbäckerei bei Unterbrechung des Backvorgangs nach etwa 70 % der Fertigstellung mit dem ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08

    Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Urteile vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08.OVG -, LKRZ 2009, 262 f., und vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG -, BRS 70 Nr. 23) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567, 1568) ist es bei der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung des Plangebietes für die Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung des Bebauungsplans erforderlich, dass im Falle der - grundsätzlich zulässigen - Verweisung des Normtextes des Bebauungsplans auf außerstaatliche Regelwerke wie zum Beispiel DIN-Normen eine genaue Bezeichnung der Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, erfolgt.

    Dies entspricht den Anforderungen, wie sie auch bei der Normsetzung des Bundes für sog. starre Verweisungen von Rechtsvorschriften auf private Regelwerke gelten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. S. 262).

    Insbesondere hat die Antragsgegnerin die betreffende DIN-Norm - anders als etwa die Abstandsliste Rheinland-Pfalz oder das schalltechnische Gutachten XXXX vom 19. April 2010 - ausweislich der Eintragungen in der Planurkunde nicht als Anlage dem Bebauungsplan beigefügt, was den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung ebenfalls genügt hätte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. S. 262).

    Einer erneuten Abwägung und eines erneuten Ratbeschlusses bedarf es hierfür nicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. S. 263 [m.w.N.]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Urteile vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08.OVG -, LKRZ 2009, 262 f., und vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG -, BRS 70 Nr. 23) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567, 1568) ist es bei der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung des Plangebietes für die Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung des Bebauungsplans erforderlich, dass im Falle der - grundsätzlich zulässigen - Verweisung des Normtextes des Bebauungsplans auf außerstaatliche Regelwerke wie zum Beispiel DIN-Normen eine genaue Bezeichnung der Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, erfolgt.

    Von den genannten Anforderungen konnte auch nicht im Hinblick auf § 3 Abs. 3 Satz 1 LBauO abgesehen werden, da es sich bei der einschlägigen DIN-Norm 45931 nicht um eine auf der Grundlage des § 3 Abs. 3 LBauO eingeführte und in einem allgemein zugänglichen Verkündungsblatt veröffentliche allgemein eingeführte bautechnische Bestimmung handelt (vgl. hierzu im einzelnen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10

    Bebauungsplan "Baseballanlage Hartmühlenweg" in Mainz wirksam

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11
    Als Alternativen kommen solche Gestaltungen in Betracht, die aus Sicht der planenden Gemeinde als real mögliche Lösungen ernsthaft zu erwägen sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 C 10600/10.OVG -, [...] [Rdnr. 71], m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11
    Denn vor dem Hintergrund, dass Außenwohnbereiche nur tagsüber schutzwürdig sind, da sie nachts nicht dem dauerhaftem Aufenthalt von Menschen zu dienen pflegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116, 242 [m.w.N.]), wird vorliegend selbst der Immissionswert nach der TA Lärm für ein reines Wohngebiet von 50 dB(A) am Tag deutlich unterschritten, so dass von unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen auch im Freibereich des Grundstücks des Antragsteller nicht ausgegangen werden kann.
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11
    Denn ein solcher Anspruch besteht grundsätzlich nur zwischen den in einem Plangebiet belegenen Grundstückseigentümern, die durch die Festsetzungen zu einer (boden)rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbunden werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 8 B 11243/09.OVG - BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, NVwZ 2008, 427, 428).
  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11
    Die Trennung unverträglicher Nutzungen durch das Einhalten von Abständen ist nämlich nur eine von mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten, zu einem gerechten Ausgleich zwischen gewerblich-/industrieller Nutzung einerseits und den Belangen der Wohnbevölkerung zu kommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 4 CN 2.06 -, NVwZ 2007, 831).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Urteile vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08.OVG -, LKRZ 2009, 262 f., und vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG -, BRS 70 Nr. 23) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567, 1568) ist es bei der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung des Plangebietes für die Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung des Bebauungsplans erforderlich, dass im Falle der - grundsätzlich zulässigen - Verweisung des Normtextes des Bebauungsplans auf außerstaatliche Regelwerke wie zum Beispiel DIN-Normen eine genaue Bezeichnung der Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, erfolgt.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11
    Wie auch der Antragsteller selbst einräumt, begründet der Trennungsgrundsatz, wie er etwa in§ 50 BImSchG für raumbedeutsame Planungen normiert ist, keine strikte Beachtenspflicht, sondern stellt eine Abwägungsdirektive bzw. ein Optimierungsgebot dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1985 - 4 C 73.82 -, BVerwGE 71, 163, 165; vom 4. Mai 1988-4 C 2.85-, NVwZ 1989, 151, 152 [st. Rspr.]), der in erster Linie im Bauleitplanungverfahren bzw. sonstigen Fachplanungsverfahren Anwendung erfährt.
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85

    Rechtsnatur von gerichtlich vorgenommenen Rechenoperationen; Planbetroffenheit

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11
    Wie auch der Antragsteller selbst einräumt, begründet der Trennungsgrundsatz, wie er etwa in§ 50 BImSchG für raumbedeutsame Planungen normiert ist, keine strikte Beachtenspflicht, sondern stellt eine Abwägungsdirektive bzw. ein Optimierungsgebot dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1985 - 4 C 73.82 -, BVerwGE 71, 163, 165; vom 4. Mai 1988-4 C 2.85-, NVwZ 1989, 151, 152 [st. Rspr.]), der in erster Linie im Bauleitplanungverfahren bzw. sonstigen Fachplanungsverfahren Anwendung erfährt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11
    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse der Beigeladenen an der sofortigen Vollziehung der ihr erteilten Baugenehmigung - wie es in der durch § 212 a BauGB getroffenen Wertung zu Ausdruck kommt -der Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen die Baugenehmigung erhobenen Widerspruchs anzuordnen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. März 1986-1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
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